Auch Bahnchef Mehdorn muss sich an Recht und Gesetz halten

Mehdorn betreibt parteipolitische Kampagne für die CDU

Zur Teilnahme von Bahn-Chef Mehdorn an einer CDU-Veranstaltung zum weiteren Flugbetrieb in Tempelhof erklärt die verkehrspolitische Sprecherin Jutta Matuschek:

Was der Privatmann Hartmut Mehdorn seinen Freunden in der CDU erzählt, sollte auch privat bleiben. Was jedoch der Bahn-Chef Mehdorn über einen weiteren Flugbetrieb in Tempelhof verlautbaren lässt, sollte wenigstens der Rechtslage entsprechen. Diese ist klipp und klar:

Vom 1. November 2008 an gibt es keinen Betreiber mehr für den Flughafen Tempelhof, weil dem bisherigen – der Flughafengesellschaft Berlin – die Betriebsgenehmigung rechtssicher entzogen wurde. Einen Antrag eines anderen potentiellen Betreibers auf Weiterbetrieb gibt es nicht und kann es schon gar nicht von der DB AG geben, da diese gar keine Genehmigung für den Betrieb von Flughäfen hat.

Es kann aber auch keinen anderen Betreiber geben, da zum selben Tag die besondere Flächenfestlegung »Flughafen« aufgehoben wird. Ein potentieller Betreiber müsste also erst einen Antrag auf Planfeststellung eines neuen innerstädtischen Flughafens stellen. Dieser Antrag wäre den EU-rechtlichen und sonstigen planungsrechtlichen Bestimmungen zu unterwerfen, einschließlich der aktuellen Festlegungen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Luftschadstoffen. Er wäre aussichtslos.

Das alles weiß Herr Mehdorn natürlich. Deshalb können seine Äußerungen nur als parteipolitische Kampagne für die CDU zurückgewiesen werden – oder als Andeutung, als Chef eines öffentlichen Unternehmens Rechtsbruch begehen zu wollen.