Ausweisungen vor Urteil sind Misstrauensbeweis gegenüber Justiz und Gesetz

Das Land Berlin hat Ausweisungen und den Entzug der EU-Freizügigkeit gegen vier Personen aus der EU und den USA verfügt, ohne dass eine strafrechtliche Verurteilung vorliegt.

Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher Niklas Schrader:

„Der Entzug des Aufenthaltsrechts bevor ein Gericht ein Urteil gesprochen und die individuelle Schuld festgestellt hat – das lässt einen an die autoritäre Symbolpolitik denken, wie wir sie derzeit in den USA erleben.

Für die strafrechtliche Bewertung der gegen die Betroffenen erhobenen Vorwürfe haben wir eine unabhängige Justiz. Deren Entscheidung nicht abwarten zu wollen, sondern ihr lieber vorzugreifen, stellt einen Misstrauensbeweis ihr gegenüber und unseren Gesetzen dar.

Für Ausweisungen und den Entzug der EU-Freizügigkeit gibt es zu Recht hohe Hürden. Wenn dabei sogar über Bedenken des Leiters des Landesamts für Einwanderung hinweggegangen wird, scheinen politische Motive juristische Abwägungen zu dominieren. Es ist erschreckend, wie schnell Freiheitsrechte geopfert werden, wenn politische Exempel statuiert werden sollen.“