Bahn rüttelt an rechtlicher Grundlage für BBI

Feststellungsklage beim Bundesverwaltungsgericht

Zur Absicht der Deutschen Bahn AG, die Möglichkeit des Weiterbetriebs des Flughafens Tempelhof mit einer Feststellungsklage beim Bundesverwaltungsgericht klären zu lassen, erklärt die verkehrspolitische Sprecherin Jutta Matuschek:

Die DB AG war Mit-Antragstellerin für die Planfeststellung des Flughafens BBI in Schönefeld. Sie kennt die Klagen dagegen und auch die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts bei seiner Genehmigung. Dieses Gericht nunmehr per Klage dazu bringen zu wollen, sein eigenes Urteil neu zu begründen oder neu zu fällen, um gegebenenfalls den Landesentwicklungsplan ändern zu können, ist nicht nur merkwürdig, sondern offenbart auch ein eigenwilliges Rechtsverständnis.

Die politische Entscheidung der Koalition und der drei Gesellschafter der FBS zur Schließung von Tempelhof ist endgültig und wird durch juristische Geisterfahrten, die in der Konsequenz BBI gefährden, nicht umgestoßen werden.