Bebauungsplan statt Erweiterung des Mauerparks – ein fragwürdiger Deal
Bebauungsplanentwurf 1-64a VE im Bauausschuss
Zum Beratung über den Bebauungsplanentwurf 1-64a VE im Bauausschuss erklären die Sprecherin für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Katrin Lompscher, und der rechtspolitische Sprecher Klaus Lederer:
Senat und Koalition ziehen die Bebauung am Mauerpark im Schweinsgalopp durch. Dem Abgeordnetenhaus wird keine Zeit für eine ernsthafte Beratung des Bebauungsplans eingeräumt. Üblich ist, einen Bebauungsplan ohne Zeitbegrenzung zu beraten und auf alle offenen Fragen vom Senat Antworten zu erhalten. Die Koalition hat die Behandlung des B-Planes in die Ausschusssitzung hineingequetscht, in der eigentlich ausschließlich und üblicherweise die 2. Lesung des Haushalts stattfinden soll, und dafür lediglich eine Stunde vorgesehen. Eine von uns vorgeschlagene Anhörung von Sachverständigen und Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerschaft ist von SPD und CDU abgelehnt worden.
Das jahrelange Ringen um die Fertigstellung des Mauerparks ist ein leider nicht einmaliges Beispiel für fehlende demokratische Planungskultur. Zunächst leitete die Senatsverwaltung 2003 eine Änderung des Flächennutzungsplans ein. Nachdem in der öffentlichen Beteiligung bereits Einwände gegen eine Bebauung der als Park geplanten Fläche vorgetragen wurden, blies die Verwaltung die Änderung des Flächennutzungsplans einfach ab. Ein von der Linksfraktion in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes kam schon 2012 zu dem Ergebnis, ein Wohnquartier mit über 700 Wohnungen könne auf einer im Flächennutzungsplan als Grünfläche gewidmeten Fläche nicht ohne Weiteres errichtet werden und empfahl die Änderung des Flächennutzungsplans.
Doch diese demokratische und rechtlich klare Vorgehensweise lehnte der Senat bis heute vehement ab. Als dem Senat klar wurde, dass das Vorhaben des stadtweit bekannten Investors Groth an einem Bürgerentscheid scheitern könnte, zog er das Verfahren kurzerhand an sich und hebelte die direktdemokratische Beteiligung auf Bezirksebene aus. Darauf ist Senator Geisel auch noch stolz.
Wichtige Verträge, die seit 2012 mit dem Voreigentümer CA Immo und dem Vorhabenträger Groth Gruppe geschlossen bzw. geändert wurden, sind nicht nur der Öffentlichkeit vorenthalten worden. Sie liegen auch dem B-Planentwurf nicht bei. So bleibt auch die beabsichtigte Verschleuderung von Steuergeldern im Dunkeln.
Der Deal von 2012 ist der eigentliche Skandal: Baurecht gegen ein viel kleineres Stück Grün als ursprünglich geplant und Ausgleichszahlungen aus dem Haushalt, falls die vertraglich zugesicherte Baumasse im Ergebnis des B-Plans nicht erreicht wird. Damit war von Beginn an klar, dass der B-Plan seinen Zweck als Planungs- und Interessensausgleichsinstrument nicht erfüllen kann. Das macht den Vorgang nicht nur politisch kritikwürdig sondern auch rechtlich zweifelhaft.
Der geplante Wohnungsbau am Mauerpark widerspricht nicht nur langjährigen Planungsabsichten der Stadt und dem Mehrheitswillen in der Nachbarschaft. Er geht am tatsächlichen Wohnraumbedarf vorbei.
Die LINKE ist nicht gegen den Neubau von dringend benötigtem Wohnraum. Doch geeignete Flächen außerhalb von Grünflächen gibt es in Berlin nach wie vor. Sie dürfen aber nicht von überteuerten Eigentumswohnungen, noblen Mietshäusern oder weiteren Malls aufgefressen werden.
Berlin braucht Wohnungen, die für niedrige und mittlere Einkommen bezahlbar sind. Auf privaten Flächen, auf denen ein B-Plan Voraussetzung für den Wohnungsbau ist, sollen nach Vorstellungen der Linksfraktion Investoren künftig nur noch dann Baurecht erhalten, wenn sie mindestens die Hälfte der Wohnungen zu Mieten anbieten, die für niedrige und mittlere Einkommen tragbar sind.


