Bei gesicherter Trennung sollen Müllschlucker weiter betrieben werden dürfen

Linksfraktion für eine klarstellende Änderung der Bauordnung

Der Parlamentarische Geschäftsführer Uwe Doering erklärt:

Müllabwurfanlagen sollen auch über 2013 hinaus betrieben werden dürfen, sofern Brandschutz, Hygiene und die Einhaltung der abfallrechtlichen Trennpflicht gesichert sind. Die Linksfraktion setzt sich für eine entsprechende klarstellende Änderung der Bauordnung ein.

Sie nimmt damit die Bedenken und Hinweise zahlreicher Bewohnerinnen und Bewohner sowie Eigentümer und Vermieter von Häusern mit Abfallschächten auf.

Der Gesetzgeber ermöglicht so die freie Entscheidung: Einerseits können die Müllabwurfanlagen offen und damit der gewohnte Komfort erhalten bleiben. Das könnte im Einzelfall aber erhebliche Investitionen in die Anlagen voraussetzen, sofern noch keine Sanierung vorgenommen wurde. Andererseits könnten für die Mieter Betriebskosteneinsparungen erzielt werden, wenn die Müllabwurfanlagen geschlossen werden.

Die angestrebte Klarstellung schafft Zeit und Möglichkeit, die beste Lösung gemeinsam mit den Mieterinnen und Mietern zu finden.