BER: Frage nach dem strukturellen Versagen bleibt

DIE LINKE im Abgeordnetenhaus

Befragung des Regierenden Bürgermeisters im Untersuchungsausschuss BER

Zum Untersuchungsausschuss BER und der Befragung des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit erklärt die Abgeordnete Jutta Matuschek:

Der Bau des BER scheiterte nicht an einer falschen Standortwahl oder der prinzipiellen Unfähigkeit der öffentlichen Hand, ein solches Großprojekt zu realisieren. Vielmehr liegen die Ursachen des Scheiterns in einem Komplex des kollektiven Versagens der maßgeblichen Akteure, im Konkreten der FBB als Bauherr, des Generalplaners, des Projektsteuerers, auch von ausführenden Baufirmen, sowie des Aufsichtsrats, der offensichtlich die erforderliche Aufsicht über das sehr komplexe Bauvorhaben nicht in angemessener Weise gewährleisten konnten.

Mit der Absage des Eröffnungstermins Anfang Mai 2012 wurde offenbar, dass Planung und Gesamtkoordination, Objektüberwachung und Controlling seit längerem nicht mehr in der Lage waren, eine termin- und qualitätsgerechte Bauausführung zu gewährleisten. Die FBB war ihren Aufgaben als Bauherr nicht gewachsen. Der Aufsichtsrat hat dies nicht erkannt. Warum dem so war, ist weiterhin zu prüfen.

Der Bau des Terminals war die eigentliche Achillesferse des Projekts. Schon bei der Auswahl des Generalplaners für das Terminal Ende 2004 wurde dieses Teilprojekt als terminkritisch eingestuft. Das Terminal war technisch und funktional ohnehin komplex, die mehrfachen Umplanungen vergrößerten das Problem und die Anforderung an die Ausführungsplanung, Bauleitung und Bauüberwachung. Dieser Komplexität waren weder die Geschäftsführung noch die beauftragten Firmen gewachsen. Sie entglitten damit auch einer wirksamen Kontrolle durch den Aufsichtsrat.

Die häufige Änderung der Gesellschaftsanweisungen für die Geschäftsführung, einschließlich des Gesellschaftervertrages, die fehlende Einrichtung einer expliziten Verantwortungsstruktur für den Bau des neuen Flughafen wie auch der Finanzierung derselben innerhalb der Geschäftsführung und schließlich das Fehlen einer externen Kontrolle der Geschäftsführung führten in der Konsequenz dazu, dass der Aufsichtsrat die gravierenden Mängel der Projektführung nicht bemerkte.

Der Aufsichtsratsvorsitzende hatte dabei eine herausgehobene Verantwortung. Es stellt sich darüber hinaus die Frage nach einem strukturellen Versagen des Aufsichtsgremiums insgesamt und der Rolle und Verantwortung der Gesellschafter. Die weiteren Befragungen durch den Untersuchungsausschuss sollten sich deshalb auf die Vorsitzenden der Aufsichtsratsausschüsse, die Gesellschaftervertreter und schließlich die Geschäftsführung selbst konzentrieren.