BER: Terminverschiebung war offensichtlich Denkverbot im Unternehmen

DIE LINKE im Abgeordnetenhaus

Die Fortsetzung der Befragung des Zeugen Korkhaus

Zur Fortsetzung der Befragung des Zeugen Korkhaus vor dem BER-Untersuchungsausschuss erklärt Jutta Matuschek:

Die Fortsetzung der Befragung des Zeugen Korkhaus vertiefte die Erkenntnis aus dem ersten Teil der Befragung, dass der verantwortliche Leiter des Bauprojektes BER ohne jede Aussicht auf Erfolg am Eröffnungstermin 3. Juni 2012 festhielt. Er meinte, mit Interimslösungen den Eröffnungstermin halten zu können, obgleich es dafür bereits seit Februar kaum eine Realisierungschance gab. Er hielt selbst im März noch an dieser Chimäre fest, als seine wichtigsten Fachberater und der Projektsteuerer die Aussichtslosigkeit dieses Vorhabens schriftlich eingestanden.

Als selbst die sogenannte Interimslösung der Brandschutzanlage zum Termin 3. Juni sich als nicht mehr realisierbar erwies, entwarf die Geschäftsführung noch eine weiteren Phantasieplan: Der Flughafen sollte am 3. Juni nur noch mit dem Nordpier und Teilen des Mainpiers in Betrieb gehen. Das Bauordnungsamt hatte diese Seifenblase bei der Vorstellung am 7. Mai 2012 sofort platzen lassen.

Die Aufgabe des Eröffnungstermins und die Konsolidierung des Projekts erschien den Verantwortlichen als das größere Fiasko gegenüber einer Absage in letzter Minute. In Absprache mit der Geschäftsführung, die in Kenntnis der Sachlage war, hat man den Aufsichtsrat in der Sitzung am 20. April 2012 über die tatsächliche Lage und den intern vereinbarten Letztentscheidungstermin über eventuell nötigen Abbruch des Eröffnungsprozesses nicht informiert. Die Geschäftsführer werden dem Untersuchungsausschuss dieses Vorgehen zu erklären haben. Für die Linksfraktion ist dabei eine Aufklärung darüber, ob tatsächlich gar kein Eigentümervertreter in dieses Hasardspiel ohne Erfolgsaussicht eingeweiht war, von essentieller Bedeutung.

Es gab Planspiele für »Fallback-Varianten« für den Fall, dass sich während der Inbetriebnahme größere Störungen offenbarten. Dafür gab es mit Näherrücken des Eröffnungstermins abgestufte Entscheidungstermine, an denen gegebenenfalls Auffangmaßnahmen in Gang gesetzt werden sollten. Die Verschiebung des Eröffnungstermins kam darin allerdings nicht vor. Dies war offensichtlich ein Denkverbot im Unternehmen.