Berlin bleibt bei humanitärer Aufenthaltspolitik

DIE LINKE im Abgeordnetenhaus

Verschärfungen lehnen wir ab

Der flüchtlingspolitische Sprecher Giyasettin Sayan erklärt:

Berlin hat heute im Bundesrat der neuen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz (AV AufenthG) nicht zugestimmt. Verwaltungsvorschriften haben quasi Gesetzescharakter und bestimmen maßgeblich das Handeln der Ausländerbehörden.

Die AV AufenthG ist in der vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig, weil in mehreren Punkten Verschärfungen für Ausländerinnen und Ausländer vorgesehen sind. Unter anderem soll das humanitäre Aufenthaltsrecht von der Sicherung des Lebensunterhalts abhängig gemacht werden, was dem Grundgedanken der Aufnahme von Flüchtlingen aus humanitären Gründen widerspricht. Auch für Jugendliche, die aus Altersgründen aus dem Aufenthaltsrecht der Eltern herausfallen, werden die Bedingungen verschärft. Außerdem soll den Ausländerbehörden die Möglichkeit eingeräumt werden, Vaterschaften anzufechten oder den Abschiebungsschutz bei Fällen der Härtefallkommission aufzuheben.

Durch die AV werden Ermessensspielräume, die das Aufenthaltsrecht zulässt, weiter eingeschränkt – und zwar zum Nachteil der Betroffenen. Dies widerspricht dem Ziel der rot-roten Koalition, alle gesetzlichen Möglichkeiten für eine humanitäre und integrative Aufenthaltspolitik auszuschöpfen. An dieser Linie muss auch künftig festgehalten werden.

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