Berlin bleibt Spitze bei der Mitbestimmung
Klaus Lederer zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes
Der Landesvorsitzende und rechtspolitische Sprecher Klaus Lederer erklärt:
Die Linksfraktion begrüßt, dass der heute vom Berliner Senat beschlossene Entwurf für eine Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes die Substanz der Mitbestimmung im Berliner Öffentlichen Dienst sichert. Mit dieser Entscheidung ist ein weiterer Schritt gegangen worden, um gemeinsam mit den Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes das Berliner Personalvertretungsrecht so zu modernisieren, dass verfassungsrechtliche Vorbehalte nicht mehr angemeldet werden können.
Die von uns kritisierten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995 zur demokratischen Legitimation hoheitlicher Entscheidungen wurden ohne eine Revision der Mitbestimmung umgesetzt, wie sie die Konservativen bis hin zur FDP gebetsmühlenartig gefordert haben und fordern. Insbesondere ist es gelungen, das Letztentscheidungsrecht der Einigungsstelle als Kern des Berliner Modells der Mitbestimmung festzuschreiben und weiterzuentwickeln. So werden Kündigungen auch zukünftig nicht, wie es ursprünglich vom Senat beabsichtigt war, pauschal unter die eingeschränkte Mitbestimmung fallen.
Der Entwurf ist im Vorfeld breit diskutiert worden. Koalition, Gewerkschaften und Hauptpersonalrat haben in gemeinsamen Arbeitsgruppen Änderungen diskutiert und Vorschläge entwickelt. Die Linksfraktion ist überzeugt, dass der Kooperationsprozess mit den Berliner Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes auch während der nun anstehenden parlamentarischen Beratungen produktiv weitergeführt wird. Er ist ein wichtiges Element einer guten, ausbaufähigen Mitbestimmungskultur, die die Fähigkeiten der Beschäftigten wertschätzt und ihre Beteiligung für gute Leistungen des öffentlichen Dienstes fruchtbar macht.
Die Mitbestimmung in Berlin wird auch nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Bundesvergleich vorbildlich sein.

