Berlin setzt mit Beamtenrecht Meilensteine bei der Antidiskriminierungspolitik

Abbau von Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität

Zur Verabschiedung zweier Gesetzesanträge der rot-roten Koalition zum Beamtenrecht erklärt der rechtspolitische Sprecher Klaus Lederer:

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat heute mit großer Mehrheit zwei Gesetzesvorhaben der rot-roten Koalition gebilligt, die Meilensteine für die Überwindung von Diskriminierung aufgrund unterschiedlicher sexueller Orientierungen sind. So werden mit Inkrafttreten der Gesetze im Besoldungs- und Versorgungsrecht »verpartnerte« Beamtinnen und Beamte in Berlin rückwirkend zum 3. Dezember 2003 verheirateten Beamtinnen und Beamten gleichgestellt.

Berlin ist damit das erste und einzige Bundesland, das umfassend Schlussfolgerungen aus den Beanstandungen der EU gegenüber der Politik der Bundesrepublik gezogen hat. Am 3. Dezember 2003 war die Umsetzungsfrist für die Antidiskriminierungsrichtlinie in Beschäftigung und Beruf abgelaufen. Bis heute haben Bund und Länder die Anforderungen dieser Richtlinie nicht erfüllt. Berlin korrigiert damit auch Unrecht, das aus dem Versagen des Bundesgesetzgebers herrührt. Der Bund besaß bis Mitte 2006 die Gesetzgebungskompetenz für diese Rechtsmaterie.

Berlin wird seinem Ruf als Vorreiter beim Abbau von Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität auch weiterhin gerecht werden. Die rot-rote Koalition wird dafür Sorge tragen, dass die Gleichstellung in allen Bereichen ihrer Gesetzgebungskompetenz und ihres exekutiven Zugriffs umgesetzt wird.