Berliner Bundesratsinitiative: Diskriminierungsverbot aufgrund sexueller Identität ins Grundgesetz
Die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung muss herbeigeführt werden
Die rechtspolitischen Sprecher der SPD-Fraktion und der Linksfraktion, Fritz Felgentreu und Klaus Lederer, und der Sprecher für Lesben- und Schwulenpolitik der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen, Thomas Birk, erklären:
Das Abgeordnetenhaus hat heute den Senat von Berlin zur Einreichung einer Bundesratsinitiative aufgefordert, um eine Ergänzung des Diskriminierungsverbots des Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz um das Merkmal der sexuellen Identität herbeizuführen. Das Landesparlament nimmt damit eine Forderung auf, die auf den bundesweiten Demonstrationen zum diesjährigen Christopher Street Day zentral erhoben wird. Damit nimmt Berlin seine Selbstverpflichtung ernst, sich engagiert und intensiv für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen unterschiedlicher sexueller Identitäten und Orientierungen in unserem Land einzusetzen.
Das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes wurde 1948 als Schlussfolgerung aus der Verfolgungsgeschichte der Nazizeit geschaffen. Es verbietet jegliche Benachteiligung wegen des Geschlechts, der Abstammung, der Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, des Glaubens und der politischen oder religiösen Überzeugung, seit 1994 auch wegen einer Behinderung. Die sexuelle Identität der Menschen genießt diesen Schutz bis heute nicht. Es ist an der Zeit, für eine Ergänzung des Diskriminierungsverbots zu sorgen und sich energisch für die rechtliche Gleichstellung dieser Menschen einzusetzen. Dazu leisten wir heute einen Beitrag.
