Berliner Parlament erlebt Rückfall in 90er Jahre

Berliner Verfassungsgericht kann bis auf Weiteres seine Arbeit nicht aufnehmen

Die Fraktionsvorsitzende Carola Bluhm erklärt:

Bei der Wahl des Verfassungsgerichts fehlten der Kandidatin der Linksfraktion heute Abend fünf Stimmen zu einer Zweidrittelmehrheit im Parlament. Evelyn Kenzler hatte sich wie die Kandidaten der anderen Fraktionen auch im Vorfeld der Wahl bei allen Fraktionen vorgestellt. Es gab dabei keinerlei kritische Anfragen an die Friedrichshainer Anwältin oder Zweifel an ihrer Person. Evelyn Kenzler steht für einen weiteren Wahlgang nicht zur Verfügung.

Ihre Nichtwahl bedauern wir außerordentlich. Sie wirft ein bezeichnendes Licht auf die aktuelle politische Kultur im Berliner Parlament. Im Umgang mit der Linken erleben wir einen Rückfall in die 90er Jahre. Mit der Verweigerung der Stimmen für die außerordentlich integre Kandidatin ging es darum, die Linksfraktion auf gemeine Weise zu treffen.

Deutlich wurde, dass auf die Zusagen der Fraktionsvorsitzenden der Opposition, in ihren Fraktionen für Evelyn Kenzler zu werben, kein Verlass war. Insbesondere der CDU-Fraktionsvorsitzende Friedbert Pflüger konnte sich bei seiner eigenen Fraktion damit ganz offensichtlich nicht durchsetzen.

Folge dieses feigen Aktes ist, dass das neue Verfassungsgericht bis auf Weiteres seine Arbeit nicht aufnehmen kann. Das Vorschlagsrecht der Linksfraktion wurde außerdem beschädigt. Es wird ihr schwer fallen, um Kandidaturen zu werben, da angesichts des unehrlichen Umgangs der Opposition Beschädigungen der kandidierenden Person nicht ausgeschlossen werden können.

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