Berliner Seniorinnen und Senioren jetzt noch stärker

Seniorenmitwirkungsgesetz erweitert, mit dem Berlin seit 2006 bundesweit Vorreiter ist

Die sozialpolitische Sprecherin Minka Dott erklärt:

Berlin hat die Mitwirkungsrechte von Senioren und Seniorinnen am gesellschaftlichen Leben in unserer Stadt weiter gestärkt. Dazu wurde das Seniorenmitwirkungsgesetz, mit dem Berlin seit 2006 bundesweit Vorreiter ist, an einigen Stellen verändert. So beschloss das Abgeordnetenhaus gestern Abend auf Antrag der Koalitionsfraktionen, die aktive Beteiligung der Berliner Seniorinnen und Senioren am sozialen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Leben noch besser zu fördern.

Die Fraktion DIE LINKE hat erreicht, dass die Seniorenvertreter künftig in den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung besser mitreden können. Die Wahlen zu den Seniorenvertretungen werden außerdem nicht mehr nur in einer Versammlung, sondern an verschiedenen Orten stattfinden können, was den Mobilitätserfordernissen der älteren Generation entgegenkommt. Die Seniorenvertretungen werden künftig aus 13 Mitgliedern bestehen. Die Mindestzahl ist aber keine Sollgröße mehr. Außerdem tagen die Seniorenvertretungen öffentlich.

Beschlossen wurde zudem eine zentrale Werbekampagne, die mit Mitteln des Senats die Möglichkeiten zur Seniorenmitwirkung stärker bekannt machen und zur Teilnahme anregen soll. Dabei sollen nicht zuletzt auch Migrantinnen und Migranten, die in unserer Stadt das Seniorenalter erreicht haben, stärker einbezogen werden.

Es liegt nun in der Hand der Seniorenvertretungen, aktiv mit dem Angebot umzugehen. In keiner Stadt der Republik ist das Klima für gesellschaftspolitisches Engagement von Seniorinnen und Senioren so günstig wie in Berlin.

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