Berliner Verwaltungsreform darf nicht der Parteipolitik geopfert werden

Nachdem ein erster Entwurf auf Widerstand gestoßen war, hat der Senat heute Eckpunkte der Verwaltungsreform beschlossen.

Dazu erklärt Hendrikje Klein, Sprecherin für Personal und Verwaltung der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus:

„Die Verwaltungsreform ist eine der wichtigsten politischen Vorhaben des Regierenden Bürgermeisters, die seit Monaten in einem gemeinsamen Prozess mit den Vertretern der Bezirke, den Mitarbeiter*innen und allen demokratischen Fraktionen gemeinsam erarbeitet wird.

Jetzt will die Koalition die Behörde zur Wahrung der Bezirksrechte für eine schnelle interne Einigung opfern und dringende Verfassungsänderungen, wie die zur Verankerung des Konnexitätsprinzips, drohen auf die lange Bank geschoben zu werden. Damit erweist die Koalition der Verwaltungsreform einen Bärendienst und zerstört das notwendige Gleichgewicht zwischen stärkerer gesamtstädtischer Steuerung und gestärkten Bezirken.

Die Menschen in Berlin erleben die Stadt und ihre Verwaltung vor allem in ihren Bezirken. Dem muss der Senat Rechnung tragen und ihre Leistungsfähigkeit gewährleisten. Dazu braucht es eine wirksame Garantie der Konnexität in der Verfassung und eine entsprechende Umsetzung, um die ausreichende Finanzierung bei der Übertragung von Aufgaben in die Bezirke sicherzustellen. Dazu muss der Senat einen Vorschlag parallel zum Landesorganisationsgesetz vorlegen.

Das gute Ergebnis der Arbeit unter der Führung von Martina Klement darf nicht durch parteipolitische Querschläger in Frage gestellt werden, die sich erst jetzt mit der komplexen Materie beschäftigen und reflexhaft einzelne Bausteine aus der Gesamtkonstruktion angreifen.

Die Kritik an der angeblichen „Pseudobeteiligung“ diskreditiert die monatelange Arbeit, die erfolgreich das Gesamtinteresse an einer Verwaltungsreform in den Mittelpunkt gestellt hat anstatt Parteipolitik zu verfolgen und Bezirks- und Landesinteressen gegeneinander zu stellen.

Statt Pappkameraden-Diskussionen um das nie vorgesehene Veto-Recht der Bezirke zu führen, muss jetzt geklärt werden, wie wir die notwendigen Verfassungsänderungen erreichen können. Ein einfachgesetzliches Landesorganisationsgesetz wird nicht reichen, um die Verwaltungsreform zum Erfolg zu machen. Die Debatte um die Absenkung der Voraussetzung für Eingriffsrechte der Landesebene im gesamtstädtischen Interesse ist nicht von den bezirklichen Rechten und ihrer institutionellen Absicherung zu trennen.“