Berliner Wohnaufwendungsverordnung vor Gericht gescheitert
Berliner Sozialgericht bestätigt unsere Kritik an der Regelung für die Wohnkosten
Mit seinem Urteil vom 22. Februar 2013 bestätigt das Berliner Sozialgericht unsere Kritik an der Regelung für die Wohnkosten (Az.: S 37 AS 30006112).
Dazu erklärt die sozialpolitische Sprecherin Elke Breitenbach:
Die Regelungen des Senats zur so genannten Wohnaufwendungsverordnung (WAV) sind realitätsfremd. Sie sind es, weil auch die Berechnungsgrundlagen für die Richtwerte realitätsfern sind. Es ist gut, dass das Sozialgericht das jetzt bestätigt hat. »Die Werte sind ohne Substanz«, heißt es in der Urteilsbegründung.
Damit ist klar: Es reicht nicht aus, die einfache Wohnlage als Grundlage zur Berechnung der Miethöhe für Hartz IV-Empfangende heranzuziehen. Auch die mittlere Wohnlage muss einbezogen werden, damit man zu realitätstauglichen Richtwerten kommt.
Das Sozialgericht hat ferner darauf verwiesen, dass die kleinen Wohnungen unter 40 qm besonders teuer sind. Unsere Forderung, dass genau diese Wohnungen in die Berechnung einfließen, hat Senator Czaja ignoriert. Damit werden die Richtwerte künstlich runter gerechnet.
Die Verordnung ist nicht einmal ein Jahr in Kraft ist, schon stellt ein Gericht fest, dass sie die Angemessenheit von Miet-, Betriebs- und Heizkosten nicht erfasst.
Wir fordern deshalb jetzt den Senat erneut auf, die WAV sofort zu überarbeiten und die Richtwerte endlich den Realitäten auf dem Wohnungsmarkt anzupassen. Dazu gehören realitätstaugliche Angemessenheitswerte, die Einbeziehung der kleinen teuren Wohnungen unter 40 Quadratmeter und ein Neuvermietungszuschlag, solange es keine Mietobergrenzen gibt.

