Bitterer Rückschlag für #ichbinHanna und den Kampf gegen Kettenbefristung in der Wissenschaft
Paragraph 110, Abs. 6 des Berliner Hochschulgesetzes sieht vor, Wissenschaftlern, die bereits für die Promotion befristet angestellt waren, mit einer erfolgreich bestandenen, zweiten befristeten Phase eine unbefristete Beschäftigung zuzusagen (Anschlusszusage). Es war das Ziel, Wissenschaftler*innen, die ihre Leistungsfähigkeit in zwei mehrjährigen Bewährungsphasen nach dem Studium unter Beweis gestellt haben, eine planbare Karriereperspektive zu eröffnen und Hochschulen zur Personalentwicklung zu verpflichten. Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht heute für verfassungswidrig erklärt.
Dazu erklärt Tobias Schulze, Fraktionsvorsitzender und wissenschaftspolitischer Sprecher:
„Das heutige Urteil ist ein schwerer Rückschlag für alle Bemühungen in Bund und Ländern, die ausufernde Befristungspraxis in unseren Hochschulen einzudämmen und konkurrenzfähige Personalstrukturen zu etablieren.
Indem das Gericht das Recht von Hochschulen zur Befristung und zur Nichtweiterbeschäftigung von Wissenschaftlern klar mit dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit verknüpft, zeigt es auch dem Bund klare Grenzen für zukünftige Reformen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf. „Hire and fire“ wird zum Grundrecht erklärt.
Nur sieben Prozent derjenigen, die nach der Promotion einen Job in der Wissenschaft annehmen, erhalten einen unbefristeten Vertrag. Für 93 Prozent geht es in weitere Befristungen. Menschen um die 40, mit zwei Studienabschlüssen, promoviert, werden auch nach einer Dissertation oder Juniorprofessur weiter wie Auszubildende behandelt.
Es wundert nicht, dass diese unsicheren Karriereperspektiven gerade die Besten aus unseren Hochschulen vertreiben – in die Wirtschaft oder gleich ins Ausland, wo es wesentlich frühere Sicherheit gibt. Das heutige Urteil wird viele in den Hochschulen frustriert zurücklassen.“

