Bundesrechnungshof-Kritik ist absurd

Härtefallregelung ist von Beginn an Bestandteil der AV Wohnen

Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ülker Radziwill, und die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Elke Breitenbach, erklären:

Die Kritik des Bundesrechnungshofs an der Berliner Regelung zu den Wohnungskosten für Alg-II-Empfangende ist absurd und entbehrt jeder Grundlage. Dies wurde heute im Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales erneut deutlich.

Die kritisierte Härtefallregelung ist von Beginn an Bestandteil der AV Wohnen, genauso wie die Wirtschaftlichkeitsberechnungen vor möglichen Umzügen. Diese Regelungen des Landes Berlin flossen auch in die bundesweit anerkannten Empfehlungen des Deutschen Vereins für Öffentliche und Private Fürsorge ein. An der Erarbeitung dieser Empfehlungen für die Wohnungsregelungen von Langzeitarbeitslosen, die der Verein 2008 vorgelegt hat, war auch das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beteiligt.

Insofern muss sich der Bundesrechnungshof mit dem Bundesministerium auseinandersetzen.

Wir wollen in Berlin, dass Arbeitslose auch künftig in ihrem sozialen Umfeld wohnen bleiben können.

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