Bundesregierung begeht Rechtsbruch, und Integrationssenatorin schweigt

Hakan TaşDIE LINKE im Abgeordnetenhaus

Sprachanforderung verstößt gegen Assoziierungsvertrag zwischen EU und Türkei

Der flüchtlingspolitische Sprecher Hakan Taş erklärt:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 10. Juli 2014 entschieden, dass die 2007 eingeführte Regelung, dass beim Familiennachzug vor der Visaerteilung Deutschkenntnisse nachzuweisen sind, für Staatsbürger*innen der Türkei nicht zulässig ist. Laut EuGH-Beschluss verstößt die Sprachanforderung gegen die »Stillhalteklausel/Verschlechterungsverbot« im Assoziierungsvertrag zwischen der EU und der Türkei.

Nun haben sich Bundesinnenministerium und Auswärtiges Amt darauf geeinigt, diesen Sprachtest dennoch grundsätzlich beizubehalten. Er soll lediglich entfallen, wenn beispielweise ein Deutschtest im Herkunftsland nicht zugemutet werden kann, Sicherheitsmängel, fehlende Infrastruktur oder andere Ursachen als Hinderungsgrund geltend gemacht werden oder es dem ausländischen Ehegatten trotz ernsthafter Bemühungen von einem Jahr Dauer nicht gelungen ist, das erforderliche Sprachniveau zu erreichen.

Diese vorgesehene Regelung ist ein klarer Rechtsbruch und eine Missachtung des EuGH, dessen Urteile für die Mitgliedsstaaten verbindlich sind. Wir fordern eine sofortige vollständige Umsetzung des Urteils.

Berlins Integrationssenatorin Kolat ist in dieser für den Familiennachzug so wichtigen Frage völlig abgetaucht. Ich fordere auch Frau Kolat auf, sich für die vollständige Umsetzung des Urteils einzusetzen.

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