Chance zur Armutsbekämpfung nutzen
Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin Elke Breitenbach erklärt
Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin Elke Breitenbach erklärt:
Die Regelleistungen für das Arbeitslosengeld II müssen bis Ende des Jahres neu berechnet werden. Damit verlangt das Bundesverfassungsgericht von der Bundesregierung, endlich klar zu definieren, was zum Existenzminimum gehört.
Dazu zählt nach Auffassung der Linksfraktion auch die Festlegung von Kriterien z.B. für Mobilität oder erhöhte Bedarfe im Krankheitsfall. Die bislang dafür im ALG II vorgesehenen Bestandteile sind realitätsfern.
Das Bundesverfassungsgerichtsurteil ist auch eine Chance zur Armutsbekämpfung. Ich bin zuversichtlich, dass die neue Berechnung des Existenzminimums zu einer generellen Anhebung der Regelsätze führen wird.

