Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Linke begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Die innenpolitische Sprecherin Marion Seelig und der rechtspolitische Sprecher Klaus Lederer erklären:

Die Fraktion Die Linke begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. Wir haben die Regeln des Telekommunikationsgesetzes schon von Anfang an für verfassungswidrig gehalten. Seit 2008 werden Verbindungsdaten aller Bürger aus Telefon-, Mail- und Internetnutzung ohne Verdacht für sechs Monate gespeichert. Dem sind jetzt deutliche Grenzen gesetzt. Das Bundesverfassungsgericht entschied heute, dass dies einen unzulässigen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis bedeutet und der Staat nicht berechtigt ist, jeden Bürger wie einen potentiellen Straftäter zu behandeln.

Zum wiederholten Mal wurde dem Bundesgesetzgeber durch das Bundesverfassungsgericht eine Lektion in Sachen Grundrechtsschutz erteilt. DIE LINKE wird sich dafür einsetzen, dass daraus endlich Konsequenzen gezogen werden. Das gilt auch für die bevorstehende Debatte um eine Neufassung des Gesetzes.