Ein Jahr Zweckentfremdungsverbot – endlich den Worten Taten folgen lassen

Katrin LompscherDIE LINKE im Abgeordnetenhaus

Über 6.000 Ferienwohnungen genießen zwei Jahre Bestandsschutz, Geldbußen wegen Leerstand wurden bislang überhaupt nicht verhängt

Die Sprecherin für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Katrin Lompscher erklärt:

Am 1. Mai ist das Zweckentfremdungsverbot in Berlin ein Jahr in Kraft. Doch der Effekt bleibt bisher aus, insbesondere wegen des Personalmangels in den Bezirken. Und durch die Übergangsfrist genießen die über 6.000 Ferienwohnungen, die bis jetzt gemeldet worden sind, zwei Jahre Bestandsschutz. Das ist angesichts des angespannten Wohnungsmarktes viel zu lange.

Zusammen mit den nicht gemeldeten und damit illegalen Ferienwohnungen werden dem Wohnungsmarkt zu viele Wohnungen entzogen. Das kann der Senat auch nicht mit seinem Wohnungsneubau wettmachen, zumal die Neubaumieten deutlich teurer sind. Deswegen fordern wir den Senat auf, den preiswerteren Bestand zu schützen und die Bezirke dabei zu unterstützen.

Der Schwerpunkt der Verfolgung von Zweckentfremdung darf dabei nicht allein auf Ferienwohnungen liegen, sondern muss die Vermietung leer stehender Wohnungen und die Versagung von Abrissgenehmigungen aktiv einbeziehen. Die Linksfraktion möchte vom Senat wissen, wie sich Leerstand und Abriss entwickeln und wie sie dokumentiert werden. Die Antwort des Senats auf meine Schriftliche Anfrage (DS 17/15484) zeigt, dass die bezirkliche Praxis eingeleiteter Verfahren wegen Leerstands und Abrisses sehr unterschiedlich ausfällt. Geldbußen wurden bislang überhaupt nicht verhängt.

Wir fordern den Senat auf, mit den Bezirken die Erfahrungen nach einem Jahr Praxistest auszutauschen sowie zu klären, wo Nachsteuerungsbedarf besteht und wie das Personal verstärkt werden kann.

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