Ein Schritt in die richtige Richtung – nicht mehr und nicht weniger
Entwurf des Berliner Wohnraumversorgungsgesetzes
Zum Senatsbeschluss über den Entwurf des Berliner Wohnraumversorgungsgesetzes erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung Katrin Lompscher:
Es ist und bleibt ein großer Erfolg der Initiatorinnen und Initiatoren des Mietenvolksentscheids, dass der Senat heute den Entwurf des Gesetzes über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung beschlossen hat. Er musste durch öffentlichen Druck dazu gezwungen werden.
Einige Elemente dieses Gesetzes, wie die Senkung der Mietbelastung im sozialen Wohnungsbau, die inhaltliche Ausrichtung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften, die Mieterbeteiligung sowie die Bildung eines Wohnraumförderfonds, sind echte Fortschritte in der wohnungspolitischen Debatte. Andere Bestandteile des »Kompromiss-Gesetzes« sind hingegen fragwürdig oder sogar inakzeptabel. Das ist nicht den Mieterinitiativen sondern dem Senat vorzuwerfen, der mit Ängsten vor den finanziellen Folgen und weiterhin unveröffentlichten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Volksbegehren vorgegangen ist.
Die LINKE im Abgeordnetenhaus begrüßt es ausdrücklich, dass Mieterinnen und Mieter des alten Sozialen Wohnungsbaus künftig einen Rechtsanspruch auf eine sozial tragbare Miethöhe haben sollen. Damit erkennt der Senat endlich an, dass die alte Förderlogik unsozial ist und den Zielgruppen des sozialen Wohnungsbaus nicht gerecht wird. Unverständlich ist, warum der Senat nicht die rechtliche Möglichkeit nutzt – die er im Gegensatz zu den Initiatoren des Mietenvolksentscheids hatte –, um die Eigentümer mit einer sozialen Richtsatzmiete an den Kosten der notwendigen Mietendämpfung zu beteiligen. Auch die Einzelheiten der Regelung, insbesondere die Deckelung auf max. 2,50 Euro pro m² lassen befürchten, dass nicht für alle, die es brauchen, eine soziale Miethöhe erreicht wird.
Dass die städtischen Wohnungsbaugesellschaften eine Rechtsgrundlage für ihren Unternehmenszweck erhalten, unterstützt die Linksfraktion. Eine gezieltere soziale Ausrichtung, verbunden mit entsprechenden inhaltlichen Vorgaben sowie den dafür erforderlichen zusätzlichen Ressourcen ist unser wohnungspolitischer Schwerpunkt. Der Gesetzesvorschlag greift hier zu kurz. Weder gibt es für die Eigenkapitalstärkung verbindliche Aussagen, noch ist das Konzept der Mietenentwicklung sozial tragbar. Das „Mietenbündnis“ von 2012 wird mit Gesetzesrang versehen, aber mit schlechteren Konditionen als bisher und ohne angekündigte Verbesserungen wie die Orientierung an der Bruttowarmmiete. Zwar wird der Anteil von belegungsgebundenen Wohnungen auf 55 Prozent angehoben, zugleich entfällt die bisherige Bindung der Höchstmiete an die Mietspiegel. Damit gilt künftig die Mietpreisbremse mit bis zu 10 Prozent höheren Wiedervermietungsmieten.
Es ist vor allem nicht akzeptabel, einen Härtefall erst dann anzuerkennen, wenn die Nettokaltmiete 30 Prozent des Haushaltseinkommens erreicht oder übersteigt. Maßstab müssen – wie in der Rechtsprechung – die Wohnkosten insgesamt sein. Das muss generell, ohne Ausnahmen, also auch bei umfassenden Modernisierungsvorhaben gelten. Auch bleibt unverständlich und kritikwürdig, warum die umstrittenen Regelungen zur Modernisierung, wie Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um die sogenannte Betriebskosteneinsparung, nicht verändert worden sind und warum die bundesweiten Debatten, zum Beispiel über eine Befristung von Modernisierungsumlagen keinen Eingang in den Vorschlag gefunden haben.
Die vorgeschlagenen Regelungen zur Mieterbeteiligung in den städtischen Gesellschaften sind ein klarer Fortschritt und die Herausforderung für Senat und Unternehmen wird darin bestehen, sie tatsächlich mit Leben zu erfüllen.
Für die Wohnraumförderung wird langfristig Planungssicherheit gebraucht. Insofern ist die Bildung des Sondervermögens ein positives Signal. Sie wird aber erst dann einen spürbaren wohnungspolitischen Beitrag leisten können, wenn die Mittel für Ankauf und Herrichtung von Bestandsgebäuden deutlich gegenüber dem Neubau angehoben werden.

