Einfärben von Schlachtabfällen
Nach dem EU-Beschluss sollte die Bundesregierung nicht länger zögern
Die verbraucherschutzpolitische Sprecherin Bärbel Holzheuer-Rothensteiner erklärt:
Der Beschluss der EU, ab 1. Juli 2008 das Einfärben von Schlachtabfällen und minderwertigem Fleisch zu ermöglichen, ist zu begrüßen.
Nur durch eine farbliche Kennzeichnung kann wirksam verhindert werden, dass nicht für den Lebensmittelmarkt zugelassenes Fleisch in den Handel gelangt.
Nach dem EU-Beschluss sollte die Bundesregierung nicht länger zögern und deutschlandweit das Einfärben von Schlachtabfällen ermöglichen, für das sich Berlins Verbraucherschutzsenatorin Katrin Lompscher seit langem stark macht.

