Endlich Gesetz und Verordnung zum Zweckentfremdungsverbot vorlegen

Katrin LompscherDIE LINKE im Abgeordnetenhaus

Zum wiederholten Mal kündigt Stadtentwicklungssenator Müller an

Zur erneuten Ankündigung von Senator Müller, das Gesetz zum Zweckentfremdungsverbot nunmehr nach Ostern vorzulegen, erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Katrin Lompscher:

Zum wiederholten Mal kündigt Stadtentwicklungssenator Müller den Gesetzentwurf zur Zweckentfremdung an, diesmal soll es nach Ostern soweit sein. Die darauf aufbauende Verordnung, in der insbesondere der Geltungsbereich und das Verwaltungsverfahren geregelt werden, soll erst später folgen. Obwohl hier die entscheidenden Weichen gestellt werden.

Erst im Juni 2012 ist der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Zweckentfremdung vorgelegt worden. Der Zeitverzug darf angesichts der zunehmenden Anspannung auf dem Wohnungsmarkt nicht noch größer werden.

Deshalb fordert die Linksfraktion den Senat auf, den Gesetzentwurf und die dazugehörige Verordnung schnellstmöglich und zeitgleich vorzulegen.

Zweckentfremdung von Wohnraum muss in der ganzen Stadt – und nicht nur in Teilgebieten – unterbunden werden. Wohnungsleerstand muss ab einem Zeitraum von höchstens sechs Monaten als Zweckentfremdung geahndet werden. Vom Abrissverbot für Wohnraum dürfen nur eng begrenzte Ausnahmen zulässig sein. Für Ferienwohnungen darf es keinen dauerhaften Bestandsschutz geben.

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