Erbbaurechtsvertrag für »Alte Försterei« endlich beschlossen
Land Berlin befreit von Bewirtschaftungskosten
Der Parlamentarische Geschäftsführer Uwe Doering und das Mitglied im Hauptausschuss Jutta Matuschek erklären:
Am 226. Wochenarbeitstag auf der Baustelle »An der Alten Försterei« hat am gestrigen Donnerstag Abend das Abgeordnetenhaus den Erbbaurechtsvertrag zwischen dem Land Berlin und der im letzten Jahr gegründeten Stadionbetriebsgesellschaft beschlossen.
Damit wird endlich die notwendige rechtliche Planungssicherheit geschaffen, damit das Stadion nach erfolgreichem Umbau wieder Spielstätte des 1. FC Union werden kann. Anteilseigner der Stadiongesellschaft sind zum einen der 1. FC Union mit 74 Prozent und zum anderen kleinere Unternehmen mit jeweils 6,5 Prozent.
Mit Abschluss des Vertrages ist das Land Berlin sowohl von den laufenden Bewirtschaftungskosten als auch von einer weiteren baulichen Unterhaltung befreit und erzielt einen marktgerechten Erbbauzins.


