Existenzsicherndes Einkommen für Rechtsreferendare gewährleisten

DIE LINKE im Abgeordnetenhaus

Ausbildungsbeihilfe bereits jetzt unterhalb der Grenze der Armutsgefährdung

Nach der Anhörung im Rechtsausschuss zur geplanten Änderung des Berliner Juristenausbildungsgesetzes erklärt der rechtspolitische Sprecher Klaus Lederer:

Mit seinen Plänen, den Auszahlungstermin für die Vergütung von der Mitte auf das Ende des Monats zu verlegen, stellt der Senat die Referendarinnen und Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst vor existentielle Probleme.

Schon jetzt ist deren soziale Situation prekär, weil die Ausbildungsbeihilfe von 877 Euro netto bei einer 40-Wochenstunden-Tätigkeit bereits jetzt unterhalb der Grenze der Armutsgefährdung liegt. Eine Streckung des zu überbrückenden Zeitraums auf sechs Wochen würde dazu führen, dass viele Betroffene ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können.

Auch für die staatliche Ausbildung gilt der Grundgedanke, der zum Inkrafttreten des gesetzlichen Mindestlohns zu Beginn dieses Jahres geführt hat: Von Arbeit muss man leben können. SPD und CDU müssen deshalb kurzfristig den Referendarinnen und Referendaren entgegenkommen und eine soziale Übergangsregelung schaffen.

Mittelfristig ist es unabdingbar, die Unterhaltsbeihilfe auf ein Niveau anzuheben, welches die Existenzsicherung ohne »Aufstockung« mittels Sozialleistungen, familiäre Subventionierung oder Nebentätigkeiten gewährleistet. Das gilt selbstverständlich genauso für andere vergleichbare Einkommen in der öffentlichen Verwaltung im unteren Bereich.