Finanzverwaltung muss neue Kultur der Transparenz lernen

Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs zur umfassenden Akteneinsicht

Der Landesvorsitzende und rechtspolitische Sprecher Dr. Klaus Lederer erklärt:

DIE LINKE begrüßt das Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs zur umfassenden Akteneinsicht für Abgeordnete.

Das Urteil entspricht dem Bestreben der rot-roten Koalition, die Transparenz beim Abschluss öffentlicher Verträge gegenüber den privaten Interessen deutlich zu stärken. Insbesondere Abgeordnete müssen als Kontrollinstanz der Regierung die Möglichkeit haben, Regierungshandeln auch nachzuvollziehen. Dies trifft vor allem auf die Grundversorgung mit lebenswichtigen Dienstleistungen und öffentliche Aufgabenerfüllung zu.

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat hier rechtswidrig gehandelt, als sie Abgeordneten die Akteneinsicht vorenthalten hat. Bereits 1999 hatte der Landesverfassungsgerichtshof auf Antrag von PDS und Grünen das Akteneinsichtsrecht von Abgeordneten festgestellt. Umso unverständlicher ist es, dass die Senatsverwaltung für Finanzen es auf ein derart überflüssiges Verfassungsgerichtsverfahren hat ankommen lassen. Sie ist jetzt gefordert, ihren Umgang mit Transparenzanforderungen dringend zu überprüfen und eine neue Kultur transparenten Handelns zu entwickeln.

Das entspricht auch dem Geist des in der jüngsten Sitzung des Abgeordnetenhauses mit den Stimmen der rot-roten Koalition und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verabschiedeten Informationsfreiheitsgesetzes.