Förderprogramm für Balkonsolaranlagen für Menschen mit geringen Einkommen und im selbstgenutzten Wohneigentum öffnen
Am 10. Februar 2023 startet das Programm zur Förderung von Balkonsolaranlagen. Insgesamt sollen sieben Millionen Euro für 14.000 Anlagen bereitgestellt werden.
Hierzu erklärt der Sprecher für Energie der Linksfraktion, Alexander King:
„Wir begrüßen die Förderung zur Aufstellung von Balkonsolaranlagen durch Mieterinnen und Mieter. Wir hätten uns allerdings gewünscht, dass auch den Eigentümerinnen und Eigentümern von selbstgenutztem Wohneigentum der Zugang zu dieser Förderung ermöglicht worden wäre.
Zudem halten wir eine soziale Komponente für sinnvoll. Für Menschen mit einem Sozialpass sollte die Regelfördersumme von 500 Euro deutlich erhöht werden. Denkbar wäre eine Förderung von bis zu 800 Euro bei einem Mindesteigenanteil von 50 Euro.
Ohne eine solche Sozialkomponente werden Menschen mit geringen Einkommen das Förderprogramm faktisch größtenteils nicht nutzen können, da sie den vorgesehenen Eigenanteil nicht so einfach aufbringen können. Dabei sind es gerade diese Menschen, die von gestiegenen Energiekosten am stärksten betroffen sind. Mit einer Balkonsolaranlage hätten auch sie die Möglichkeit, einen Teil ihres Energiebedarfs selbst zu decken.“