Gemeinsames Richterrecht für Brandenburg und Berlin
Erste gemeinsame Sitzung der Rechtsausschüsse von Berlin und Brandenburg
Zur heutigen ersten gemeinsamen Sitzung der Rechtsausschüsse von Berlin und Brandenburg erklären die rechtspolitischen Sprecher der Linksfraktionen Margitta Mächtig (Brandenburg) und Klaus Lederer (Berlin):
Gemeinsames Richterrecht für Brandenburg und Berlin ist wichtiger Schritt nach vorn
Auf der heutigen Tagesordnung stand ein gemeinsames Richterrecht für Berlin und Brandenburg, nachdem beide Regierungen abgestimmte Gesetzesentwürfe beschlossen hatten. Nunmehr sind die Landesparlamente in Berlin und Brandenburg an der Reihe. Es ist ein wichtiger Schritt, dass es gelungen ist, einen abgestimmten Gesetzentwurf zwischen beiden Ländern zu vereinbaren, wobei einige Unterschiede durch die beiden Landesverfassungen bedingt sind. Insbesondere die Regelung der Rückkehr der Richterinnen und Richter nach Ausfallzeiten an die Dienststellen trägt den Besonderheiten des Flächenlandes Brandenburg Rechnung, in dem der ÖPNV mit dem Berliner Stadtverkehr nicht zu vergleichen ist.
Die LINKE hat eine gemeinsame Anhörung der beiden Rechtsausschüsse der Fachverbände zum vorliegenden Gesetzesentwurf angeregt.
Hinsichtlich der Arbeit des Richterwahlausschusses war es der Brandenburger LINKEN wichtig, dass die Brandenburger Regelung zur Einstellung und Versetzungsentscheidung beibehalten werden soll.
In Berlin wird sich DIE LINKE dafür einsetzen, dass den Fraktionen weiterhin die Möglichkeit zur freien Entscheidung über die Entsendung von Mitgliedern des Richterwahlausschusses bleibt und dieser auch an Versetzungsentscheidungen beteiligt wird.
Die Kooperation im Bereich der Justiz zeigt, dass die Zusammenarbeit von Berlin-Brandenburg auch ohne gemeinsames Bundesland funktionieren kann, wenn alle Beteiligten es wollen.

