Genaue Prüfung und zivilgesellschaftlicher Widerstand

Urteil des Berliner Verwaltungsgericht für die NPD

Zum Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts über die Unzulässigkeit der Nutzungseinschränkung öffentlicher Räume für die NPD erklärt der Fraktionsvorsitzende Udo Wolf:

Es ist bedauerlich, dass der Weg der Raumvergabe in den Berliner Bezirken, auf den sich der Rat der Bürgermeister verständigt hatte, nun versperrt scheint.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts gegen das entsprechende Verfahren der Bezirke muss jetzt sehr genau betrachtet werden. Politisches Interesse bleibt weiterhin, der NPD keine öffentlichen Räume für rassistische, antisemitische und antidemokratische Propaganda zu öffnen.

Insofern sollte beispielsweise geprüft werden, ob auf der Grundlage des ursprünglichen Mustermietvertrags, den die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin entwickelt hat, zivilrechtliche Verträge geschlossen werden können, die vom Urteil des Verwaltungsgerichts nicht betroffen sind.

Bezirke und öffentliche Einrichtungen stehen vor der Aufgabe, sehr genau abzuwägen, wem öffentliche Räume vermietet werden müssen und zu welchen Bedingungen.

Umso mehr sind Politik und Zivilgesellschaft gefordert, sich Veranstaltungen von Rassisten, Antisemiten und Neonazis entgegen zu stellen.

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