Geschäftsführender Senator?

DIE LINKE im Abgeordnetenhaus

Finanzsenator Nußbaum und das Nebentätigkeitsverbot

Zu den Presseberichten über mögliche Nebentätigkeiten des Finanzsenators erklärt der rechtspolitische Sprecher Klaus Lederer:

Ich fordere den Regierenden Bürgermeister auf, schnellstmöglich zu klären, ob es sich bei der Eintragung des Finanzsenators Nußbaum als Geschäftsführer einer Beteiligungs- und Dienstleistungsgesellschaft im Handelsregister um einen Verstoß gegen das Nebentätigkeitsverbot nach Paragraf 6, Abs. 1 Senatorengesetz handelt. Wir haben große Zweifel, dass diese Vorschrift geschäftsführende Tätigkeiten in einem Erwerbsunternehmen deckt.

Unabhängig von der rechtlichen Klärung dieser Frage muss geklärt werden, ob dem Senat die Wiederübernahme der Geschäftsführertätigkeit durch Senator Nußbaum bekannt war und ob es eine rechtliche Bewertung dieser Frage auch durch den Senat gegeben hat. Wir wüssten gern, ob der Finanzsenator das eigenständig für sich selbst so entschieden hat.