Henkel muss zugeben: Kennzeichnungspflicht hat keine negativen Folgen
Die Panikmache der damaligen CDU-Opposition entbehrte jeder Grundlage
Der Fraktionsvorsitzende Udo Wolf erklärt:
Seit Anfang 2012 ist die noch von Rot-Rot in Berlin beschlossene individuelle Kennzeichnungspflicht für alle Polizeibeamtinnen und -beamte in Kraft. Die Antwort auf eine Kleine Anfrage unserer Fraktion (Ds. 17/11641) beweist nun: Die Panikmache, mit der die damalige CDU-Opposition und Frank Henkel ihre Einführung verhindern wollten, entbehrte jeder Grundlage.
Als Innensenator muss Henkel nun einräumen, dass die Kennzeichnungspflicht keine negativen Auswirkungen für die Polizisten hat. Weder hat sie zu einem Anstieg von unberechtigten Strafanzeigen gegen Dienstkräfte geführt, noch gibt es Erkenntnisse über Angriffe auf die Privatsphäre. Private Daten von Beamtinnen und Beamten sind nicht in die Hände Dritter gelangt. Auch die Namens- und Nummernschilder für den täglichen Polizeidienst sind entgegen der Prophezeiung einer deutschen Polizeigewerkschaft nicht als Angriffswaffe missbraucht worden.
Alle, die damals mit Horrorszenarien gegen die Einführung der Kennzeichnung Stimmung gemacht haben, sind nun Lügen gestraft. Die Erkenntnisse aus Berlin werden auch denjenigen helfen, die sich in anderen Bundesländern für die Einführung der Kennzeichnungspflicht einsetzen.

