Höhe der Pauschalsteuer für Prostitution ist nicht nachvollziehbar

Die Linke im Abgeordnetenhaus

Einführung der Voraus-Steuer ab 1. April in Berlin

Zur Einführung der Voraus-Steuer für Prostituierte ab 1. April  in Berlin erklärt die frauenpolitische Sprecherin Evrim Baba:

Wenn ab 1. April Freier in Bordellen mehr bezahlen sollen, ist das kein Aprilscherz. Vielmehr liegt es daran, dass auch in Berlin das in anderen Städten schon lange geltende Verfahren der so genannten Voraus-Steuer eingeführt wird.

Dadurch soll erreicht werden, dass für Umsätze und Einkommen aus Prostitution Steuern gezahlt werden. Es wird also keine neue Steuer eingeführt, sondern fällige Steuern werden direkt an der Quelle eingezogen. – Soweit ist das Verfahren nicht zu beanstanden.

Nicht nachvollziehbar ist für mich indes die Höhe des Pauschalbetrags von 30 Euro pro Arbeitstag. Offen ist auch, ob das gewählte Verfahren den Anforderungen der Steuergerechtigkeit und des Datenschutzes, vor allem aber dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen gerecht wird.

Prostituiertenverbände fordern seit langem rechtliche und soziale Gleichstellung. Jetzt steht das Prostitutionsgesetz auf dem Prüfstand. Ob das in Berlin von der Finanzbehörde festgesetzte Verfahren in diesem Zusammenhang zu akzeptieren ist, wird im Abgeordnetenhaus noch zu diskutieren sein.

An der Festsetzung der Pauschalsteuer war das Parlament nicht beteiligt.