Internationaler Tag zur Beseitigung jeder Form von Gewalt gegen Frauen
Dazu erklärt Evrim Baba
Dazu erklärt Evrim Baba, Mitglied des Fraktionsvorstandes und frauenpolitische Sprecherin:
Häusliche und sexuelle Gewalt, Stalking, Frauenhandel, Zwangsverheiratung oder Genitalverstümmelung: Gewalt gegen Frauen ist kein Randproblem, sondern findet mitten unter uns statt. Zu Hause, in den eigenen Wänden, im Kreis von Kollegen und auf nächtlichen Straßen genauso wie durch Verschleppung und Krieg, auf der Straße, im Krieg zu Hause. Frauen werden vergewaltigt, erpresst, geschlagen, gefoltert und ermordet, verbrannt, beschnitten und verkauft.
Heute, anlässlich des Internationalen Aktionstages der Vereinten Nationen gegen Gewalt an Frauen, wehen deshalb an vielen Orten große bunte Fahnen, mit denen auf die weltweite Gewalt gegen Frauen aufmerksam gemacht werden soll. Die anlässlich des 25. November im Jahre 2001 entwickelte Fahnenaktion von Terre des Femmes wurde auch in Berlin aufgegriffen.
In einer Stadt wie Berlin, in der mindestens jedes vierte Mädchen und jede vierte Frau Opfer von körperlicher oder sexueller Gewalt seitens ihres Vaters, Ehemannes oder Lebensgefährten wird, die Schauplatz von Zwangsprostitution, von Mädchen- und Frauenhandel ist, sind öffentliche Hilfs- und Schutzangebote, für Mädchen- und Frauenberatungsstellen, Frauenprojekte und Frauenhäuser zunehmend wichtig. Dabei muss aber hervorgehoben werden, dass die Frauenprojekte wie andere soziale und soziokulturelle Zuschussempfänger des Landes seit Jahren ohne Tarifanpassung und Berücksichtigung von Preissteigerungen wirtschaften. Nur durch ein hohes Maß an Selbstausbeutung und großes ehrenamtlichem Engagement konnten bisher größere Angebotslücken verhindert werden. Soll dies dabei bleiben, gilt es endlich, die Projekte auf eine solide finanzielle Basis zu stellen.
Das alles hilft aber bspw. Migrantinnen nur, wenn endlich die rechtlichen Rahmenbedingungen zu Gunsten der Frauen verbessert werden. Leider ist mit der Novellierung des Zuwanderungsgesetzes durch die Große Koalition genau das Gegenteil gemacht worden. Es bleiben also unsere Forderungen auf Bundesebene, dass das eigenständige Aufenthaltsrecht für Ehegattinnen als Härtefall innerhalb der ersten 24 Monate gelten müssen und die Rückkehroption auch bei längerem Auslandsaufenthalt (Heiratsverschleppung) nicht erlöschen darf. Vom Berliner Innensenator erwarte ich, dass Ermessensspielräume wesentlich stärker im Sinne betroffener Frauen genutzt wer-den müssen. Verhindert werden muss, dass Frauen mit befristeter Aufenthaltserlaubnis, die vor langen Jahren als nachgezogene Ehegattinnen nach Deutschland kamen, plötzlich nur noch eine Aufenthaltserlaubnis für drei Monate und ihnen zudem mit der Abschiebung gedroht wird, weil sie ALG-II beziehenden. Das vom Ehemann abhängende Aufenthaltsrecht kommt für Frauen mit Migrationshintergrund erschwerend zum Entzug von Geld und Eigentum, der alleinigen Handhabe des Mannes über finanzielle Ressourcen, der Verhinderung von Berufstätigkeit und Ausbildung und der Verweigerung der Befriedigung von Grundbedürfnissen hinzu. Die Inanspruchnahme von Sozialhilfe muss in Kauf genommen werden, wie es nach dem Aufenthaltsgesetz grundsätzlich möglich ist.

