Kampf gegen Kinderpornografie darf nicht Vehikel zum Einstieg in Internet-Zensur sein
Statt Strafverfolgung von Produzenten, sollen leicht umgehbare Sperren implementiert werden
Der rechtspolitische Sprecher Klaus Lederer erklärt:
Die Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus spricht sich vehement für die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie aus. Diesen schwersten Verletzungen der physischen und psychischen Integrität der Opfer muss mit effektiven Mitteln Einhalt geboten werden.
Der auf Betreiben der Bundesministerin von der Leyen vorgelegte Gesetzentwurf weist hierfür jedoch keinen effektiven Weg auf. Statt auf Löschung von inkriminierten Inhalten und Strafverfolgung von Produzenten und Distributoren zu setzen, sollen leicht umgehbare Sperren zu Internetdiensten implementiert werden, die zudem nur marginal für entsprechende digitale Inhalte genutzt werden.
Der Gesetzentwurf gibt vor, eine schwerwiegende Problemstellung lösen zu können. Gleichzeitig sieht er jedoch dafür keine geeigneten und grundrechtsschonenden Mittel vor. Dies untergräbt zum einen das Vertrauen in die Problemlösungskompetenz der demokratischen Institutionen. Zum anderen erweckt dies bei einer relevant großen Gruppe von (unbescholtenen) Internetnutzern den Eindruck, dass ihre Grundrechte durch zensurähnliche Maßnahmen des Staates prinzipiell eingeschränkt werden sollen. Das Thema Kinderpornografie darf nicht als Vehikel zu einem Einstieg in staatliche Sanktionierung von digitalen Inhalten dienen.
Da der vorgelegte Gesetzentwurf darauf abzielt, durch Sperrung und Warnsignale zur Prävention von Straftaten beizutragen, fällt der Regelungsbereich zudem nicht in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, sondern in Länderkompetenz, allenfalls in gemeinsame Kompetenz von Bund und Ländern.

