Keine baurechtlichen Hürden für selbstbestimmte Prostitution

Der liberale Umgang Berlins mit Prostitution soll erhalten bleiben

Die frauenpolitische Sprecherin Evrim Baba erklärt:

Der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Frauen hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass der Senat Handlungsempfehlungen entwickelt, die bordellartige Betriebe, insbesondere so genannte Wohnungsbordelle in Wohn- und Mischgebieten, als grundsätzlich zulässig einstufen und somit eine einheitliche Verfahrensweise in Berlin gewährleisten.

Der liberale Umgang Berlins mit Prostitution soll erhalten bleiben. In allen Berliner Bezirken sollen selbstbestimmt arbeitende Prostituierte ihrem Gewerbe nachgehen können und nicht aufgrund baurechtlicher Bestimmungen in unwirtliche Gewerbegebiete oder auf unsicheres Terrain abgeschoben werden. Ende April 2008 soll der Senat dazu einen Bericht vorlegen.