Keine geschlossene Einrichtung für Berlin vorgesehen
Vorrang des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht
Zu den Meldungen über die Etablierung einer geschlossenen Einrichtung für kriminell auffällig gewordene Berliner Kinder und Jugendliche erklärt die kinder- und familienpolitische Sprecherin Margrit Barth:
Die angedachte Einrichtung für straffällige Kinder und Jugendliche in der Uckermark wird keine geschlossene Einrichtung sein. Das noch in der Abstimmung mit dem Senat befindliche Konzept für die Einrichtung des diakonischen Trägers EJF-Lazarus soll lediglich die Möglichkeit beinhalten, § 1631b BGB umzusetzen. Danach können Kinder und Jugendliche im Einzelfall und nur auf Anordnung des Gerichts und für begrenzte Zeit am Davonlaufen gehindert werden, um sich und andere nicht zu gefährden.
Die Linke setzt nach wie vor auf den Vorrang des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht und wird geschlossene Einrichtungen für kriminell auffällig gewordene Kinder und Jugendliche, wie sie auch in Berlin vor 20 Jahren noch bestanden, nicht wieder einführen. Diese Einrichtungen, und das ist wissenschaftlich nachgewiesen, haben sich nicht bewährt.
Die aktuell erhobene Forderung konservativer politischer Kreise »Kinderknäste« einzuführen, sind populistisch und gehen völlig fehl. Was wir brauchen sind mehr Frühförderung und Prävention und eine intensive pädagogische Betreuung im Konfliktfall. Für letzteres wird die neue Einrichtung in der Uckermark stehen.

