Keine staatliche Computer-Schnüffelei jenseits des Rechtsstaats
Wenn selbst der Generalbundesanwalt der Ansicht ist
Zur heutigen Veröffentlichung eines Gutachtens des Generalbundesanwalts auf netzpolitik.org erklärt der rechtspolitische Sprecher Klaus Lederer:
Wenn selbst der Generalbundesanwalt der Ansicht ist, dass es in der Strafprozessordnung keine Rechtsgrundlage für die Anwendung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) gibt, dann darf sie schlicht und einfach nicht zur Anwendung kommen.
Die Berliner Koalition im Abgeordnetenhaus will allerdings – wie jüngst im Abgeordnetenhaus beantragt – schon vor Schaffung einer Rechtsgrundlage »Staatstrojaner« zur Quellen-TKÜ einsetzen. Mit diesem Ansinnen bewegen sich die Berliner Fraktionen von SPD und CDU folglich ganz klar jenseits rechtsstaatlicher Grundsätze.
Die Linksfraktion hat zudem im Abgeordnetenhaus mehrfach darauf hingewiesen, dass eine rechtlich einwandfreie Nutzung von Staatstrojanern technisch gar nicht möglich ist. Alle bisherigen Trojaner haben gezeigt, dass ein reines Abhören ohne einen Eingriff in die Integrität informationstechnischer Systeme nicht funktioniert.
DIE LINKE bleibt daher bei ihrem Nein zum Staatstrojaner – auch in Berlin.

