Klage gegen Berlin offenbart unsoziale Position der Bundesregierung

Berlin soll für 1-Jahres-Regelung zahlen

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin Elke Breitenbach erklärt:

Die Bundesregierung hat gegen das Land Berlin Klage wegen angeblich überhöhter Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfangende eingereicht. Das Land soll rückwirkend für eine Regelung bestraft werden, die sozialpolitisch sinnvoll war.

So hatte Berlin 2005 festgelegt, dass die Höhe der Wohnkosten für ALG-II-Beziehende erst ein Jahr nach Beginn des Leistungsbezugs auf Angemessenheit zu überprüfen ist. Dies sollte Arbeitslosen ermöglichen, sich in erster Linie um Arbeit kümmern zu können und nicht nach einer neuen Wohnung suchen zu müssen.

Berlin musste diese Regelung, da sie rechtlich umstritten war, 2008 ändern und eine Halbjahresfrist einführen. Dass die bis dahin geltende Jahresfrist zu finanziellen Mehrausgaben geführt hat, hält die Fraktion DIE LINKE für nicht erwiesen. Die vom Bund geforderte Erstattungssumme basiert auf Schätzungen. Der gesamte Vorgang ist ein Armutszeugnis für den Umgang der Bundesregierung mit dem Land Berlin. Anstatt Erstattungsansprüche geltend zu machen, hätte sich das Bundesarbeitsministerium über die guten Erfahrungen mit der Berliner 1-Jahres-Regelung informieren und sie im Interesse vieler Arbeitsloser bundesweit einführen können. Der Bund versucht Berlin für die Regelung einer Frage zu sanktionieren, auf deren Regelung er selber explizit verzichtet hat. Das macht den Vorgang skandalös.

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