Koalition verhindert Anhörung Betroffener
Hortlücke nicht auf dem Rücken von Kindern schließen
Die bildungspolitische Sprecherin Regina Kittler erklärt:
Der Senat plant, mit einer Gesetzesänderung die Hortlücke in den Klassen 5 und 6 der Berliner Schulen zu schließen. Das wollen wir auch. Allerdings nicht auf dem Rücken von Kindern mit besonderem Bedarf und vor allem von Kindern mit geistigen Behinderungen.
Der an die Öffentlichkeit gelangte Referentenentwurf des Senats stieß gerade wegen der Verschlechterungen für diese beiden Gruppen auf scharfen Protest von Betroffenenvertretungen und Opposition.
Von dieser Kritik will die rot-schwarze Koalition offenbar nichts wissen und die Gesetzesänderung noch vor der Sommerpause durchdrücken. Und zwar ohne Anhörung der Betroffenen. Das ist für uns inakzeptabel.
Da der Senat den Gesetzesentwurf noch im Mai beschließen und ins Abgeordnetenhaus einbringen will, beantragte die Linksfraktion für den 31. Mai eine Sondersitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie, auf der Betroffene in einer Anhörung zu Wort kommen sollten. Wie schon in der Plenarsitzung am 22. März verweigerte die rot-schwarze Koalition in der heutigen Ausschusssitzung jede Diskussion dazu und stimmte die Anhörung mit ihrer Mehrheit weg.
Wir halten eine Beschlussfassung über das Gesetz ohne vorherige Anhörung nicht für tragfähig. Die Linksfraktion wird alles tun, um den betroffenen Kindern, ihren Eltern und den Pädagoginnen und Pädagogen dennoch Gehör zu verschaffen und die geplanten Verschlechterungen zu verhindern.

