Koalitionsfraktionen schlagen Gremium für Wahlrechtskorrekturen und zur Optimierung von Wahlabläufen vor

Demokratie und BürgerbeteiligungSteffen ZillichAus dem Abgeordnetenhaus

Gemeinsame Presseerklärung der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE im Berliner Abgeordnetenhaus

Die Parlamentarische Geschäftsführer der rot-grün-roten Koalition, Torsten Schneider (SPD-Fraktion), Sebastian Walter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Steffen Zillich (Fraktion DIE LINKE) erklären:

Die rot-grüne-rote Koalition beabsichtigt ein parlamentarisches Gremium einzusetzen, das dem Abgeordnetenhaus Vorschläge für rechtliche und tatsächliche Änderungen des Ablaufs von Wahlen und Abstimmungen durch die Berliner Bevölkerung unterbreiten soll. Dazu ist den anderen Fraktionen folgender Vorschlag unterbreitet worden:

Das Gremium soll einen möglichst konsensualen Vorschlag zur Optimierung von Wahl- und Abstimmungsverfahren in Berlin erarbeiten und legt dabei insbesondere die zu erwartenden Hinweise der Berliner Verfassungsgerichtshofes, Hinweise der Expertenkommission Wahlen in Berlin des Berliner Senats und des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Berliner Abgeordnetenhauses sowie von weiteren Anzuhörenden und Experten zugrunde.

Das Gremium wird durch den Ältestenrat gebildet und soll aus 11 Mitgliedern des Abgeordnetenhauses bestehen, die nach dem d’hondtschen Verfahren von den Fraktionen benannt werden; die Mitglieder müssen dem Ältestenrat nicht angehören. Die Arbeitsgruppe wird von dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses und ihn vertretend einer Vizepräsidentin geleitet; die jeweilige Sitzungsleitung wird auf die stimmberechtigten Mitglieder der jeweiligen Fraktion angerechnet. Fraktionen mit nur einem Mitglied der Arbeitsgruppe können eine/einen weiteren MdA mit beratender Stimme hinzuziehen.

Die Arbeitsgruppe tagt grundsätzlich öffentlich; die Öffentlichkeit kann im Ausnahmefall ausgeschlossen werden, etwa um vertraulich zu beraten. Die Arbeitsgruppe kann Experten anhören und Rechtsmeinungen einholen. Sie soll 6 Monate tagen.