Landesgleichstellungsgesetz wird nicht angetastet

Beanstandungs- und Beteiligungsrechte werden nicht eingeschränkt

Die frauenpolitische Sprecherin Evrim Baba erklärt:

Nach intensiven Gesprächen über das Berliner Personalvertretungsgesetz zeichnet sich eine Lösung ab, die den Argumenten der Frauenvertreterinnen auf der ganzen Linie folgt. Danach wird es keine Einschränkung des Landesgleichstellungsgesetzes geben. Die Beanstandungs- und Beteiligungsrechte bleiben unangetastet. Frauenvertreterinnen können künftig an allen Sitzungen des Personalrates beratend teilnehmen. Aus frauenpolitischer Sicht erweist sich der Vorwurf des Abbaus von Mitbestimmungsrechten damit als haltlos.

Die Zustimmung in den Fraktionen vorausgesetzt wird die rot-rote Koalition bis zur Sommerpause einen Änderungsantrag zum Senatsentwurf zur Novellierung des Personalvertretungsgesetzes einbringen.