Landesparlamente müssen an Finanzreform beteiligt werden

Parlamente der Länder sind wesentliche Akteure einer Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Stefan Liebich erklärt:

Nach Auffassung der Linksfraktion sollten in einer künftigen Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen auch die Landtage und damit das Abgeordnetenhaus von Berlin vertreten sein. Mindestens aber sollte ihnen ein Rede- und Antragsrecht eingeräumt werden. Wir gehen davon aus, dass wie in der Vergangenheit Exekutive und Legislative der Bundesebene beteiligt werden und auch die Ministerpräsidenten gefragt sind. Es wäre ein wichtiges Signal, nun auch die Parlamente der Länder mit zu berücksichtigen. Sie sind wesentliche Akteure einer Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und deshalb in institutionalisierter Form in die Vorbereitung und Durchführung entsprechender Reformbemühungen einzubeziehen.

Das Interesse Berlins ist insofern begründet, da hier vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Klage des Landes zur Hilfe bei der Überwindung der extremen Haushaltsnotlage die geplante II. Stufe der Föderalismusreform von besonderer Bedeutung ist.

Wir würden es begrüßen, wenn sich der Senat von Berlin angesichts der aktuellen Debatten unter den Ministerpräsidenten und der anstehenden Beschlüsse von Bundesrat und Bundestag zur Einsetzung der Föderalismuskommission für diesen Vorschlag stark machen würde.