LINKE lässt Klage gegen »Schuldenbremse« prüfen

Stabile Einnahmen und gerechte Besteuerungen würden Verschuldungen reduzieren

Mit Blick auf die morgen letztmalig tagende Föderalismuskommission II erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Stefan Liebich:

Die Fraktion DIE LINKE lehnt die Vorschläge für eine so genannte Schuldenbremse ab. Dabei handelt es sich lediglich um eine Scheinlösung für übermorgen. Heute Rekordverschuldungen zu beschließen und gleichzeitig verfassungsrechtliche Hürden für irgendwann dagegen aufzubauen, passt nicht zusammen.

Wichtiger wäre eine Stabilisierung der Einnahmebasis von Bund, Ländern und Kommunen. Eine gerechte Besteuerung ist die beste Schuldenbremse.

Der Beschluss des Abgeordnetenhauses, der als Voraussetzung für eine verfassungsrechtliche Verschuldungsgrenze die nachhaltige Entschuldung der Länder einfordert, ist mit den jetzt in Aussicht gestellten Finanzhilfen nicht umgesetzt worden. Berlin sollte dem nicht zustimmen.

Hinzu kommt, dass aus unserer Sicht die Übertragung der Schuldenbremse per Grundgesetz auf die Länder nicht zulässig ist. Wir betrachten dies als einen unzulässigen Eingriff in die Budgethoheit des Abgeordnetenhauses von Berlin. Daher werden wir den Wissenschaftlichen Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses bitten, die Klagemöglichkeit des Abgeordnetenhauses hiergegen zu prüfen. Aus unserer Sicht muss den Landtagen in verfassungskonformer Erweiterung der Antragsbefugnisse des Bundesverfassungsgerichtes eine Klagebefugnis zugestanden werden, wie es der Präsident des Landtages von Schleswig-Holstein dem dortigen SPD-Fraktionsvorsitzenden Stegner mitgeteilt hat.