LINKE lehnt »Terrorcamp-Gesetz« ab

Keine Ausweitung der Ermittlungstätigkeit von Sicherheitsbehörden

Der rechtspolitische Sprecher Klaus Lederer erklärt:

Das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Straftaten lehnt die Berliner Linksfraktion entschieden ab. Im Fokus des Gesetzentwurfs stehen so genannte Vorbereitungshandlungen alleinhandelnder Terroristen, wonach auch völlig normale Tätigkeiten wie der Erwerb eines Chemie-Fachbuchs oder das Spendensammeln zum Auslöser von strafrechtlichen Ermittlungen werden können.

Für uns ist klar, dass das Strafrecht ausschließliche »ultima ratio« zum Rechtsgüterschutz ist und kein Mittel sein darf, umfangreiches und andauerndes Ermittlungsarsenal gegen Menschen in Stellung zu bringen, denen keine konkrete Rechtsgutgefährdung nachgewiesen werden kann. Der unselige Schnüffelparagraph 129a StGB, für dessen Abschaffung wir weiterhin plädieren, soll mit dem vorliegenden Entwurf einen großen, gemeinen Bruder bekommen.

Dass es vor allem um eine Ausweitung der Ermittlungstätigkeit von Sicherheitsbehörden geht, gibt selbst der CDU-Bundestagsabgeordnete Siegfried Kauder zu, wenn er schreibt: »Dabei werden die geplanten Vorschriften nicht allzu häufig einschlägig sein. (...) Sie bieten sinnvolle Ermittlungsansätze in hochkriminelle Bereiche.«
Damit wird das Strafrecht zum Vehikel für polizeiliche und geheimdienstliche Strategien des uferlosen Datensammelns.

Da die Gesetzesvorlage jeden Beleg dafür schuldig bleibt, dass die neuen Strafnormen mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit vereinbar sind, geht die Linkfraktion aus, dass das Land Berlin ihr bei der anstehenden Beratung und Abstimmung im Bundesrat die Unterstützung und Zustimmung verweigern wird.