Linksfraktion begrüßt die BGH-Entscheidung zum § 129a StBG

DIE LINKE im Abgeordnetenhaus

Der rechtspolitische Sprecher Klaus Lederer erklärt

Der rechtspolitische Sprecher Klaus Lederer erklärt:

In seinem heutigen Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass die sehr weitgehende Auslegung des Tatbestandes »Bildung einer terroristischen Vereinigung« durch die Ermittlungsbehörden und die Bundesanwaltschaft nicht durch § 129a Strafgesetzbuch gedeckt wird. Damit ist der Terrorismusbegriff auf gravierende Fälle von Schwerstdelikten, die objektive Eignung für die erhebliche Einschüchterung der Bevölkerung, die Nötigung von Entscheidungsträgern mit Gewalt oder die erhebliche Beeinträchtigung der sozialen, wirtschaftlichen, politischen oder verfassungsrechtlichen Grundstrukturen des Staats begrenzt worden. Einer allzu ausufernden Anwendung des Terrorismusvorwurfs wurde damit ein Riegel vorgeschoben.

Wir begrüßen diese Entscheidung, weil durch den BGH das Erfordernis betont wird, eine sachgerechte Strafverfolgung mit der Gewährung von Grundrechten und grundlegenden strafrechtlichen Verfassungsgarantien – wie dem Bestimmtheitsgrundsatz – in ein vernünftiges Verhältnis zu bringen. Damit wurde die unverhältnismäßige Ermittlungspraxis der Bundesanwaltschaft und des BKA in Schranken verwiesen und dieser für die Zukunft engere Grenzen vorgegeben.

Dass das Sonderstrafrecht des § 129a StGB an sich geeignet ist, eine über das »reguläre« Strafrecht hinausgehende Wirkung im gesellschaftlichen Umgang mit terroristischen Anschlägen oder Vorhaben zu erzeugen, ist stark zu bezweifeln. Vielmehr müssen die gesellschaftlichen und sozialen Ursachen des Terrorismus bekämpft werden. Das ist die erste Herausforderung, vor der unsere Gesellschaft steht. Die mit dem Sonderstrafrecht des § 129a StGB und den hierdurch erlaubten weitreichenden Ermittlungsbefugnissen verbundenen Gefahren für Freiheits- und Bürgerrechte  auszuräumen, ist allerdings die Aufgabe des Bundesgesetzgebers. Aus Angst vor Terrorismus das Augenmaß zu verlieren, rechtstaatlichen Garantien und Grundrechte abzuschaffen, heißt unser Land bis zur Unkenntlichkeit zu verändern.