Linksfraktion will Nebeneinkünfte in konkreter Höhe öffentlich machen
Für die Mitglieder der Linksfraktion ist es selbstverständlich
Die Pressesprecherin Kathi Seefeld informiert:
Die Fraktion hat auf ihrer heutigen Sitzung einen Beschluss zum Umgang mit Nebenverdiensten der Abgeordneten gefasst. Danach sollen Nebeneinkünfte, die Abgeordnete im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Mandats erzielen, in konkreter Höhe öffentlich gemacht werden.
In der Begründung heißt es:
Das Abgeordnetenhaus ist ein Teilzeitparlament. Dabei wird davon ausgegangen, dass Mitglieder des Abgeordnetenhauses neben ihrer Tätigkeit als Abgeordnete einem Beruf nachgehen.
Diese Stellung der Abgeordneten des Abgeordnetenhauses unterscheidet sie von Bundestags- und Landtagsabgeordneten anderer Bundesländer, deren Parlamente Vollzeitparlamente sind.
Wenn es um die Transparenz der Einkünfte der Abgeordneten geht, ist zu unterscheiden, ob in einem Teilzeitparlament von Beruf plus Abgeordnetentätigkeit ausgegangen wird, oder ob aus einer Abgeordnetentätigkeit heraus Nebenverdienste durch Vorträge, Lobbyarbeit usw. erzielt werden.
Es ist ein Unterschied, ob ein Abgeordneter in seiner beruflichen Tätigkeit in einem Unternehmen arbeitet, oder ob ein Abgeordneter für ein Unternehmen tätig wird und darüber zusätzliche Einnahmen erzielt.
Für beide Fälle gibt es im Berliner Landesabgeordnetengesetz (LAbgG) Verhaltensregeln
- Ein Mitglied des Abgeordnetenhauses darf für die Ausübung seines Mandats keine anderen als die im LAbgG vorgesehenen Zuwendungen annehmen. Eine Vergütung aus einem Dienst- oder Werkverhältnis darf es nur annehmen, soweit diese sich nicht auf die Ausübung des Mandats bezieht (§ 5a – Verhaltensregeln für Mitglieder des Abgeordnetenhauses – Abs. 4 Satz 1 und 2).
- Besondere parlamentarische Aufgaben, die Abgeordnete für ihre Fraktion wahrnehmen, dürfen von dieser vergütet werden (§ 5a Abs. 4 Satz 4).
- Gemäß § 5a Abs. 2 sind entgeltliche Tätigkeiten, die nicht im Rahmen des ausgeübten Berufs liegen, dem Präsidenten anzuzeigen. Dazu zählen entgeltliche Tätigkeiten für Beratung, Vertretung fremder Interessen, Erstattung von Gutachten sowie publizistische und Vortragstätigkeit, soweit deren Vergütung jährlich den Betrag von 2.000 € übersteigt.
- Desweiteren wird im LAbgG geregelt, wie mit Geldspenden und geldwer-ten Zuwendungen aller Art umzugehen ist, die den Abgeordneten auf Grund ihrer politischen Tätigkeit zur Verfügung gestellt werden.
Für die Mitglieder der Linksfraktion ist es selbstverständlich, die Vorgaben des LAbgG umzusetzen.
Beschluss
Die Linksfraktion beschließt:
Die Linksfraktion im Abgeordnetenhaus empfiehlt ihren Mitgliedern, Entgelte und Geldspenden – wie unter den Punkten 2 bis 4 beschrieben – in der konkreten Höhe der Einnahmen in geeigneter Form (z.B. auf den Internetseiten der Abgeordneten) zu veröffentlichen.
