Lockerung der Residenzpflicht ist möglich
Initiative der Koalitionsfraktionen gemeinsam mit dem Land Brandenburg
Der flüchtlingspolitische Sprecher Giyasettin Sayan erklärt:
Wir begrüßen, dass der Berliner Senat auf Initiative der Koalitionsfraktionen gemeinsam mit dem Land Brandenburg versucht, eine Lockerung der Residenzpflicht für Flüchtlinge herbeizuführen. Die bundesgesetzlichen Vorgaben setzen hierfür enge Grenzen, innerhalb deren sollten die Länder Berlin und Brandenburg alles rechtlich Mögliche tun, um die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden und Geduldeten auszuweiten. Alle Möglichkeiten, die bei der Expertenanhörung im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses vorgetragen wurden, müssen sorgfältig geprüft werden.
Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber im laufenden Verfahren ist der Aufenthalt in der Regel auf einen Landkreis beschränkt, für Geduldete auf das Gebiet des Bundeslands. Um dieses verlassen zu dürfen müssen die Betroffenen in aufwändiger Weise Anträge bei der Ausländerbehörde stellen, deren Bearbeitung oftmals sogar noch Geld kostet. Für Flüchtlinge aus Brandenburg bedeutet dies, dass sie noch nicht einmal die Stadt Berlin ohne Genehmigung durchqueren dürfen, ohne sich einer Gesetzesübertretung schuldig zu machen. Der Zugang zur Berliner Infrastruktur an Beratungs- und Flüchtlingshilfeeinrichtungen, Therapie-, Bildungs- oder Kulturangeboten bleibt den Betroffenen häufig verwehrt.
Diese räumlichen Aufenthaltsbeschränkungen für Flüchtlinge stellen nicht nur einen Eingriff in die Bewegungsfreiheit, sondern auch ein großes Hindernis bei der Wahrnehmung grundlegender sozialer, ökonomischer und kultureller Menschenrechte von Asylsuchenden und Geduldeten dar. Sie sind weder integrations- noch sicherheitspolitisch begründbar. Aus diesem Grund setzt sich Die Linke seit langem auf Bundesebene für ihre Abschaffung ein. Die Initiative in Berlin und Brandenburg kann hierzu nur ein kleiner Anfang sein.

