Mauerstiftung: Errichtungsgesetz mit eindeutigem Text für würdiges Gedenken

Umsetzung des Mauergedenk-Konzeptes ist das zentrale geschichtspolitische Vorhaben der rot-roten Koalition

Die kulturpolitischen Sprecher Brigitte Lange (SPD) und Wolfgang Brauer (DIE LINKE) erklären:

Die Umsetzung des Mauergedenk-Konzeptes ist das zentrale geschichtspolitische Vorhaben der rot-roten Koalition. Wesentlicher Bestandteil ist die Errichtung der »Stiftung Berliner Mauer – Gedenkstätte Berliner Mauer und Notaufnahmelager Marienfelde«, die nachhaltige Unterstützung durch den Bund erfährt. Insofern waren die Koalitionsfraktionen überrascht, dass das gemeinsam mit der Bundesregierung erarbeitete Errichtungsgesetz der Mauerstiftung insbesondere von der Berliner CDU immer wieder attackiert wurde.

Um jede Fehlinterpretation der mit der Errichtung der Mauerstiftung verbundenen Zielsetzungen auszuschließen, empfahl der Hauptausschuss heute auf Antrag der Koalitionsfraktionen, dem morgigen Plenum des Abgeordnetenhauses folgende geänderte, eindeutige Fassung des Stiftungsauftrages zur Beschlussfassung:

»Zweck der Stiftung ist es, die Geschichte der Berliner Mauer und der Fluchtbewegungen aus der DDR als Teil und Auswirkung der deutschen Teilung und des Ost-West-Konfliktes im 20. Jahrhundert zu dokumentieren und zu vermitteln sowie deren historische Orte und authentische Spuren zu bewahren und ein würdiges Gedenken der Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft zu ermöglichen.«

Die Koalitionsfraktionen wissen um die mit der Spaltung der Stadt und der Berliner Mauer verbundenen Erfahrungen und Gefühle vieler Berlinerinnen und Berliner. Wir wollen, dass diese auch in den notwendigen Auseinandersetzungen zwischen Regierung und Opposition den gebührenden Respekt erfahren.

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