Mehr Frauen in Führungsetagen

Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes verbessert Chancen

Die frauenpolitische Sprecherin Evrim Baba-Sommer erklärt:

In enger Verbindung mit dem Berliner Vergabegesetz verbessert die rot-rote Koalition nun auch mit der Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes die Chancen von Frauen auf Führungspositionen in der Wirtschaft.  Die Novelle wurde heute im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Frauen mit Zustimmung der Grünen beschlossen und soll am Donnerstag das Abgeordnetenhaus passieren.

So wird die Vergabe öffentlicher Aufträge ab 25.000 Euro künftig an Frauenförder- und Vereinbarkeitskriterien gebunden. Ausgenommen sind lediglich Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und Aufträge der Baubranche unter 200.000 Euro. Damit wird der Vielfalt und Unterschiedlichkeit in den Unternehmen Rechnung getragen.

Um Spitzenpositionen zu besetzen, werden die Vorschriften für die Ausschreibung und Besetzung klarer definiert. Auch in den Unternehmen des Landes, die sich in privater Rechtsform befinden, müssen die für Personalfindung Verantwortlichen nachweisbar nach geeigneten Frauen suchen. Geplante Besetzungen von Vorstands- und Geschäftsleitungspositionen müssen öffentlich bekannt gemacht werden. Die Frauenvertreterinnen haben das Recht, an den Verfahren mitzuwirken.

Die Berücksichtigung von Frauen in diesen Auswahlverfahren wird dokumentiert und das Abgeordnetenhaus über die Ergebnisse unterrichtet. Das schafft die notwendige Transparenz. Bei der Besetzung ausschlaggebend bleibt die fachliche und persönliche Eignung. Zur Verwirklichung des Gleichstellungsgebotes gemäß Verfassung gilt bei Wahrung der Einzelfallgerechtigkeit selbstverständlich die Quote. Rot-Rot steht in Berlin dafür, dass Frauen- und Wirtschaftspolitik gemeinsam daran arbeiten, mehr Frauen in Führungsetagen zu bringen.